2 GEGEN 1

2 GEGEN 1

Ein jugendlicher Mandant fühlt sich verschaukelt. Er sitzt eine Jugendstrafe im Gefängnis ab. Seine Schilderung:

„Ich bekam Besuch von einem Mann und einer Frau. Er sagte, sie seien von der Bewährungshilfe. Mein normaler Bewährungshelfer sei im Urlaub. Ich könne sehr schnell rauskommen, auf Bewährung. Aber vorher seien da noch einige Sachen zu klären. Insbesondere ein altes Ermittlungsverfahren. Da gehe es um ein paar Einbrüche, die seien nicht geklärt. Wenn ich jetzt ein Protokoll unterschreibe und die Sache auf mich nähme, gebe es in 3 Monaten Bewährung. Dann wäre ich raus und alles erledigt. Ich müsse mich aber heute entscheiden, weil sonst sei die Frist futsch und wegen mir mache er nicht nochmal die lange Fahrt.

Ich habe die Einbrüche zugegeben. Erst als ich das Protokoll unterschrieben habe, merkte ich, dass der Mann neben seinen Namen PHK gesetzt hatte. Das heißt ja wohl Polizeihauptkommissar. Ich habe ihn angesprochen und dann hat die Frau gelacht und gesagt, ich hätte wohl was missverstanden. Sie hätten gleich von Anfang gesagt, dass sie von der Polizei sind und mich vernehmen wollen. Da würde wohl meine Fantasie mit mir durchgehen. Dann hat sie sich umgeschaut und gesagt: 2 gegen 1, und deine Unterschrift haben wir ja auch.“

Ich will das gar nicht werten. Eins ist aber klar. Ich habe den Jungen schon einige Male vertreten. Und jeder Mandant bekommt von mir eingeschärft, dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht bei der Polizei Gebrauch machen soll – zumindest, bis er mit mir gesprochen hat.

Aber wir werden wahrscheinlich nie erfahren, wie es war.

2 gegen 1, da ist was dran.