GUT VERHANDELT

Einer meiner Mandanten hat die fristlose Kündigung bekommen.

Als er vor einigen Jahren eingestellt wurde, wurde er offenbar dringend gebraucht. Jedenfalls setzte er folgende Vertragsklausel durch:

Beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, gleich aus welchem Grund, erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung von 150 % seines durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommens der letzten 3 Jahre.

Wenn die Gründe für die fristlose Kündigung nicht halten, dürfte die Klausel ohne Probleme ziehen.

Was aber, wenn die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist? Nach dem Wortlaut der Klausel entsteht der Abfindungsanspruch bei jeder Kündigung des Arbeitgebers. In § 626 BGB steht sachlich nur drin, dass das Recht zur fristlosen Kündigung nicht ausgeschlossen werden kann. Das geschieht in dem Arbeitsvertrag ja nicht; die fristlose Kündigung kostet dem Arbeitgeber nur ordentlich Geld.

Bin ja echt mal gespannt, ob diese vorbildlich ausgehandelte Klausel hält, selbst wenn wir – wider Erwarten – die Kündigungsgründe nicht kaputt kriegen. Es geht um genau 180.000 Euro.