FREIBRIEF

Verteidiger-Fossil. So nennt sich Rolf Bossi selbst. Darüber hinaus möchte er, dass Tempolimits für ihn nicht gelten. Berichtet zumindest die Netzeitung (via o-y-d-t).

Der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Führt so ein Getöse nicht zum Verdacht, dass seinem Urheber die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fehlen könnte? In diesem Fall hat das Straßenverkehrsamt die Möglichkeit, gemäß § 2 Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz eine MPU anzuordnen – auch bekannt als Idiotentest.

Man darf gespannt sein.