UNGLAUBLICH 2

UNGLAUBLICH 2

Ende 2001 zieht eine Ehefrau von zu Hause aus. Und bei ihrem Geliebten ein. Im Januar 2002 reicht sie bei Gericht eine Unterhaltsklage ein und beantragt eine einstweilige Anordnung, dass der Ehemann ihr die Prozesskosten vorschießen soll.

Das ist übrigens eine, wie ich finde, typisch deutsche Regelung. Das Gericht kann anordnen, dass ein Ehegatte dem anderen sämtliche Prozesskosten im Voraus überweist – damit dieser ihn nach Geldeingang nach Strich und Faden verklagen kann. Das Schöne für den Berechtigten: Wenn er verliert, muss er in aller Regel noch nicht mal was zurückzahlen. Gibt´s so eine Vollkaskomentalität noch irgendwo anders?

In unserem Fall lässt sich das Gericht Zeit. Viel Zeit. Die Parteien beharken sich zwar in Schriftsätzen. Aber das Gericht heftet nur ab und döst ansonsten vor sich hin.

Mittlerweile ist – in einem anderen Verfahren – sogar die Ehe geschieden. Aber der rückständige Unterhalt hängt noch immer in der Luft. Dann, völlig überraschend, haut das Gericht im Juli 2002 eine einstweilige Anordnung raus. 18 Monate für eine eilige Entscheidung – kein schlechter Schnitt.

Der Mann soll also zahlen. Dabei übersieht das Gericht nur folgendes:

1, Die Frau hat mittlerweile selbst erklärt, dass sie nicht mehr bedürftig ist. Sie arbeitet schon seit einem Jahr (!) ganztags. Seitdem macht sie gar keinen Unterhalt mehr geltend.

Voraussetzung für einen Prozesskostenvorschuss ist aber Bedürftigkeit. Davon kann ja keine Rede sein, wenn die Klägerin jetzt wieder Einkommen hat. Jedenfalls ist sie nicht mehr mittellos, wie sie es anfangs von sich behauptet hat.

2. Eine der Töchter, für die ebenfalls Unterhalt geltend gemacht wird, ist mittlerweile volljährig. Logischerweise kann die Mutter dann gar keinen Prozess mehr für das Kind führen. Das Kind müsste selbst klagen. Aber das ist dem Gericht egal: Es ordnet den Vorschuss an – auch für den vermeintlichen Unterhatlsrückstand der volljährigen Tochter.

3. Der Prozesskostenvorschuss wird für Klageanträge bewilligt, die die Klägerin selbst gar nicht mehr stellt. Vor einem knappen Jahr hat sie nämlich ihre Ansprüche komplett neu gefasst. Aber auch das ficht das Gericht nicht an. Es entscheidet auf einem Sachstand, als bestünde die Akte nur aus den ersten 5 Seiten. Aber vielleicht hat ja auch jemand wirklich nicht weiter gelesen…

Na ja, kann sich das Gericht zurücklehnen, lasst den Anwalt mal schimpfen. Das stört mich gar nicht. Aus gutem Grund: Der Beschluss, mit dem der Ehemann zu fast 3.000 Euro Vorschuss verdonnert wird, ist laut Gesetz nämlich unanfechtbar.