SOZIALE WIRKLICHKEIT

Für einen Drogenentzug benötigt ein Strafgefangener einen Sozialbericht. Erst auf dieser Grundlage entscheidet der „Kostenträger“ darüber, ob eine Therapie Sinn macht. Einer meiner Mandanten stand in der Justizvollzugsanstalt A auf der Warteliste. Es hätte voraussichtlich 7 Monate gedauert, bis jemand den Sozialbericht geschrieben hätte.

Nun ist mein Mandant nach knapp 4 Monaten in die Justizvollzugsanstalt B verlegt worden. Bürokratie rulez. Und so ist es kein Wunder, dass er sich auf der dortigen Warteliste wieder hinten einreihen muss. Bis zum Sozialbericht wird es nunmehr weitere 6 Monate dauern – eine erneute Verlegung nicht eingerechnet.

Bei einem Besuch fragte ich Herrn C., ob man im Gefängnis nicht kalt entzieht. Gezwungenermaßen. Mangels Nachschub. Er guckte mich an, schüttelte ungläubig den Kopf und kriegte schließlich einen Lachanfall.

Wieder was gelernt.