TIPPS VOM GUTEN ONKEL

Tausende Studenten sollen dem BaföG-Amt ihre Ersparnisse verschwiegen haben (Spiegel online).

Interessant, dass der ermittelnde Staatsanwalt gleich Rechtsberatung betreibt:

„Wer seine Einkommensverhältnisse nicht korrekt angegeben hat, sollte sich schleunigst gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung offenbaren.“ Eine Strafbefreiung könne keine Staatsanwaltschaft garantieren – aber wenn ein Bafög-Empfänger sich selbst melde, sei das ein „gewichtiges Argument, das durchaus honoriert werde“, lässt Schweer durchblicken.

Ob das für Betroffene wirklich so eine gute Idee ist?

Der rasterfahndungsähnliche Datenabgleich zwischen BaföG-Amt und Banken ist möglicherweise rechtswidrig. Das könnte ein Verwertungsverbot für die so gefundenen „Beweise“ bedeuten. Dann hätte sich jeder Selbstanzeiger durch sein Geständnis sozusagen unnötigerweise selbst ans Messer geliefert.

Im übrigen haben Massenverfahren es heute so an sich, dass sie mit Elan beginnen und dann mitunter den Fahndern schnell die Puste ausgeht. An der nächsten Ecke wartet heutzutage außerdem immer schon der nächste unglaubliche Verbrechenssumpf, mit dessen unnachsichtiger Verfolgung man sich im Licht der Medien sonnen kann. Gut möglich, dass „Altfälle“, die ja kompliziert recherchiert werden müssen, dann plötzlich nicht mehr so wichtig sind.