FERIENPLANUNG

In der Strafsache

gegen

Ö., Mohamed

bitte ich darum, Mohamed vom 29. Juli 2003 bis zum 26. August 2003 davon zu befreien, dass er sich zweimal in der Woche auf der zuständigen Polizeistation melden muss.

Seine Eltern fahren nach Hause in die Türkei und möchten Mohamed mitnehmen, da er auch Ferien hat. In der Türkei wäre Mohamed unter Aufsicht seiner Eltern. Wenn er alleine in Düsseldorf bleibt, besteht die Gefahr, dass er mangels Kontrolle durch die Eltern in Versuchung gerät, gegen den Haftverschonungsbeschluss zu verstoßen.

Da Mohamed deutscher Staatsbürger ist und seit seiner Geburt in Deutschland lebt, dürfte das Risiko, dass er in der Türkei bleibt und sich der Hauptverhandlung entzieht, geringer sein.

Rechtsanwalt