RÜHREND

RÜHREND

Die Klage liest sich rührend. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft verklagen Mieter auf Räumung einer Wohnung. Grund: Eigenbedarf. Die Tochter ist schwanger, sie wird alleinerziehend sein. Und braucht deshalb eine vernünftige Wohnung. Am besten natürlich im Elternhaus. Oma und Opa sollen auf das Kind aufpassen, während Töchterchen seinen Doktor macht.

Das trifft meine Mandanten natürlich hart. Immerhin leben sie seit fast 30 Jahren in der Wohnung. Sie haben viel reingesteckt. Und würden gerne bleiben. Sie sind am Boden zerstört, als ich mit ihnen spreche. Immerhin handelt es sich ja um glasklaren Eigenbedarf. Was soll man da machen?

Den Mietvertrag lesen. Auf Seite 22 – direkt vor den Unterschriften – entdecke ich diese Klausel:

Die Mieter haben ein Wohnrecht im Hause auf Lebenszeit und sind damit unkündbar!

Jetzt weiß ich auch, warum der gegnerische Anwalt den Mietvertrag nicht als Kopie fürs Gericht beigefügt hat. Da hat wohl jemand gehofft, dass unser Exemplar im Lauf der Jahre „verloren“ gegangen ist…