LEBENSPARTNER

Schwule und Lesben, die eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, übernehmen damit auch erhebliche Pflichten. Zum Beispiel kann es passieren, dass einem mittellosen Partner die Sozialhilfe verweigert wird, weil er vom anderen Unterhalt verlangen kann.

Das Verwaltungsgericht Minden fordert in der ersten Entscheidung zu dieser Frage sogar, dass der Bedürftige seinen Lebenspartner notfalls vor dem Familiengericht verklagt (beck-aktuell).