FRISTEN

Wer Fristen in letzter Sekunde wahren will, lebt gefährlich. Ein Anwalt faxte laut beck-aktuell um 23.58 Uhr seine Berufung ans Gericht. Doch das Gerichtsfax druckte die Eingangszeit mit 00.04 Uhr aus.

Damit wäre die Berufung zu spät gewesen, hätte der Anwalt nicht auf seinen Einzelverbindungsnachweis der Telekom verweisen können. Der Bundesgerichtshof gab ihm Recht mit der Begründung, dass die Telekom die Zeit besser im Griff hat als eine Justizbehörde.