VERHÄLTNIS

VERHÄLTNIS

Jemand hat 150.000 pornografische Bilddateien auf der Festplatte seines Computers. Bei einer Durchsuchung stellt sich heraus, dass davon 10 möglicherweise kinderpornografisch sind. Das macht einen Anteil von 0,0067 Prozent.

Spricht dann nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich dieser manische Bildersammler die beanstandeten Fotos unfreiwillig eingefangen hat, zum Beispiel über Newsgroups bzw. Spam? Liege ich wirklich so falsch, wenn ich unterstelle, dass ein Kinderpornografie-Interessent kaum 149.990 „normale“ Bilder lädt, um darunter 10 mit strafbarem Inhalt zu verstecken? Hätte ein einschlägig Interessierter nicht wesentlich mehr Bilder auf seiner Festplatte?

Ich meine, hier spricht schon das äußere Bild dagegen, dass mein Mandant, der noch nie strafrechtlich aufgefallen ist, auch den erforderlichen Vorsatz hatte, diese 10 Bilder zu besitzen.

Die Staatsanwaltschaft beantragt 6 Monate Gefängnis.