§ 267 Strafgesetzbuch

§ 267 Strafgesetzbuch

GOB statt WOB – die Stadt Wolfsburg unterstützte die Werbekampagne ihres größten Arbeitgebers, indem sie sich zu „Golfsburg“ verballhornen ließ. Ein überzeugter Bürger der Stadt hat nun ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung am Hals, weil er den „falschen“ Buchstaben an seinem Autoschild überklebt hat. Mehr bei Spiegel online.

Vielleicht hilft § 153 Strafprozessordnung: Einstellung wegen geringer Schuld.