BETTELARM

Wer in Strafverfahren sein richtiges Einkommen angibt, prahlt genau an der falschen Stelle. Noch dazu, wo selbstgewählte Armut garantiert straflos bleibt. Als Beschuldigter darf man nämlich die Unwahrheit sagen, auch über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse. Bei der Höhe von Geldstrafen richten sich Staatsanwaltschaft und Gericht fast immer nach den Angaben des Beschuldigten. So kann es dann auch passieren, dass ein stadtbekannter, schwerreicher Bonner Unternehmer einkommensmäßig mit einem Sozialhilfeempfänger gleichgestellt wird.

Eine lehrreiche Geschichte im Express.