AUSFLUG

Vorhin beim Familiengericht. Der klagende Ehemann wohnt mittlerweile in der Pfalz. Dort hat er sich auch einen Anwalt genommen. Der läuft mit wehenden Fahnen zum Gerichtstermin auf. Aus dem Pilotenkoffer kramt er ein Gesetz, einen Kommentar. Daneben platziert er fein säuberlich die Akte, welche mittlerweile 2 Leitzordner umfasst.

Fertig zum großen Gefecht.

Der Richter betritt den Saal, nimmt sein Diktiergerät:

Für den Kläger erscheint Rechtsanwalt L., für die Beklagte Rechtsanwalt V. Kläger stellt den Antrag vom 17. Januar 2003, Beklagtenvertreter vom 14. April. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung ergeht am 18. November 2003. Ende der Sitzung.

Der Kollege kann wieder einpacken. 800 Kilometer Fahrt für die „mündliche Verhandlung“, die mitunter nicht mehr als eine Farce ist. Wenigstens ist es ein sonniger Tag…