MITGEHANGEN

Bei Sammelbestellungen haftet jeder für jeden. Jeder der Besteller muss im Zweifelsfall für die Gesamtkosten der Lieferung aufkommen, heißt es in einem Urteil des Amtsgerichtes Pirmasens. Die Folge: Zahlt einer der Kunden aus der Bestellergemeinschaft nicht, darf der Lieferant sich einen anderen als «Zahlmeister» aussuchen (Az.: 1 C 197/02).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Heizöllieferanten statt. Der hatte an eine Sammelbesteller-Gemeinschaft 36 500 Liter Heizöl geliefert. Als einer der Mitglieder seine Rechnung über rund 832 Euro nicht zahlte, bat der Lieferant kurzerhand den Sammelbesteller zur Kasse, der das Öl, auch im Namen der anderen, bei ihm geordert hatte.

(Quelle: PM des Anwalt-Suchservice)