KARTENHAFTUNG

EC- und Kreditkartenbesitzer sollen nach dem Willen der EU künftig nur noch bis maximal 150 Euro haften, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Damit hätten wohl die unzähligen Prozesse ein Ende, in denen es immer wieder darum geht, ob der Kunde seine PIN grob fahrlässig aufbewahrt hat und dementsprechend bis zur Diebstahlsanzeige unbeschränkt haftet. Das behaupten die Banken ja immer wieder gern – vor den Gerichten derzeit oft sogar noch mit Erfolg.

Wenn einem der fahrlässige Umgang mit der Geheimzahl vorgehalten wird, sollte man immer daran denken, dass es unzählige Möglichkeiten gibt, wie die späteren Kartendiebe die Geheimzahl erfahren haben können. In Geschäften und Tankstellen reicht es zum Beispiel schon, wenn jemand die Augen aufmacht. Die Zahlungsterminals bieten praktisch keinen Sichtschutz. Gleiches gilt auch für viele Geldautomaten.

Es kann sich lohnen, auf so einen Umstand schon bei der Schadensanzeige hinzuweisen. Denn es dürfte keinem Zweifel unterliegen, dass es Aufgabe der Banken wäre, die online geschalteten Terminals so zu gestalten, dass man die PIN sicher eingeben kann.