ÜBERWACHUNG (?)

ÜBERWACHUNG (?)

Richard Gleim vom MEHRZWECKBEUTEL hat sich bei der Rheinbahn in Düsseldorf erkundigt, wie die Videoüberwachung in Straßenbahnen abläuft. Aus der Antwort:

Die Video-Aufzeichnungen werden im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes durchgeführt. Es gibt keine Monitore, die das Bild direkt anzeigen. In den Fahrzeugen werden die Aufnahmen 24 Stunden auf einer Computerfestplatte gesichert. Sollte es zu einem Zwischenfall, einem Schaden oder einer Auseinandersetzung in unseren Fahrzeugen gekommen sein, wird diese Festplatte in unserer Hauptverwaltung im Rheinbahnhaus, Hansaallee 1, bei unserem Service- und Sicherheitsteam ausgelesen.

Die Rechtmäßigkeit wird durch unseren Datenschutzbeauftragten und der Revision, letztendlich dann auch durch Gerichtsbarkeiten beobachtet. Sollte es zu keinen Meldungen durch das Fahrpersonal oder unserer Fahrgäste oder die Werkstatt kommen, wird die Festplatte am darauffolgenden Tag bei der Fahrt der Bahn überschrieben.

War mir nicht bekannt, dass die Aufnahmen tatsächlich nicht zeitgleich in einer Leitstelle „überwacht“ werden. Die Kameras können also höchstens abschrecken und Beweise sichern. Unmittelbar zur Hilfe kommen wird aber niemand.

Vielleicht sollte man das den Fahrgästen etwas deutlicher sagen.