KÜNDIGUNG

KÜNDIGUNG

Familiäre Probleme wie die Krankheit von Kindern rechtfertigen nicht die mehrfache Verspätung eines Arbeitnehmers im Betrieb. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden. Die Richter wiesen mit ihrem Urteil die Klage eines Schichtarbeiters gegen ein Automobilunternehmen zurück. Das Gericht erklärte die fristgerechte Kündigung des Arbeitnehmers für zulässig (Anwalt-Sucherservice).

Allerdings war der Arbeitnehmer vor der Kündigung schon dreimal abgemahnt worden.