GELD ZURÜCK

GELD ZURÜCK

Eine Prostituierte muss 8.200 Euro an den Staat zurückzahlen. Ein Beamter hatte ihre Dienste mit veruntreutem Geld bezahlt. Die Prostituierte sagte, sie habe gedacht, der Beamte zahle mit eigenem Geld. Doch das Oberlandesgericht Karlsruhe billigte ihr laut rp-online keinen „Vertrauensschutz“ zu.

Das Urteil klingt merkwürdig. Müssen Vertragspartner sich jetzt immer aktiv vergewissern, dass ihre Kunden mit legalen Geld zahlen? Und wie soll das gehen? Das alles würde deutlich über die Anforderungen hinausgehen, die zum Beispiel bei Geldwäsche gelten. Dort ist nämlich positive Kenntnis oder wenigstens – vereinfacht ausgedrückt – grob fahrlässige Unkenntnis von dem „Makel“ des Geldes erforderlich.