RESTURLAUB

Im Falle einer Kündigung stellt sich immer die Frage nach dem Resturlaub. Nehmen? Oder auszahlen lassen? Die Süddeutsche Zeitung schildert in einem guten Artikel nicht nur, dass das Arbeitsamt bei Abgeltung des Resturlaubes häufig den Löwenanteil kassiert. Sie gibt auch praktische Tipps, wie man als Arbeitnehmer das Dilemma am besten löst.