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Häufig kommt es vor, dass in Strafakten Dokumente und Auszüge über längst verjährte Taten liegen – und die Entscheidung des Gerichts beeinflussen. Gleiches gilt auch für Führerscheinakten. Für letztere hat das Verwaltungsgericht Darmstadt jetzt entschieden, dass alles getilgt werden muss, was auf verjährte Delikte hinweist. Nur so könne gewährleistet werden, dass zum Beispiel die Gutachter bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung objektiv an die Sache herangehe. Deshalb ordnete das Gericht sogar an, dass neuere Schriftstücke, die lediglich Hinweise auf die alte Verurteilung enthalten, entfernt werden.

(Quelle: rp-online)