BETREUUNGSRECHT

Unfall, Krankheit, Alter – jeder kann zum Betreuungsfall werden. Über die rechtlichen Hintergründe und Möglichkeiten, das eigene Schicksal rechtzeitig in die Hand zu nehmen, informiert das Bundesjustizministerium mit folgendem aktuellen Angebot:

     Informationsbroschüre (53 Seiten PDF)

     Muster Vorsorgevollmacht (PDF)

     Muster Betreuungsverfügung (PDF)

Ich kann jedem nur empfehlen, eine Vorsorgevollmacht und / oder eine Betreuungsverfügung auszustellen. Nur so lässt sich verhindern, dass man später in die Hände von „professionellen“ Betreuern fällt. Oder dass ein Gericht ausgerechnet denjenigen zum Betreuer ernennt, der es nur auf die Kohle abgesehen hat.

(via Handakte WebLAWg)

FERNSCHACH

Die Begeisterung für Fernschach im Internet schützt einen Sozialhilfeempfänger nicht vor gemeinnütziger Arbeit – auch wenn er diese für „stumpfsinnig“ hält. Das Verwaltungsgericht Neustadt verdonnerte einen 33-jährigen deshalb dazu, als Hilfskraft bei der Stadtverwaltung zu arbeiten. beck-aktuell

F 3

F 3

Aus einem Urteil:

Das Gericht hat sich schwer getan, die Strafe aber trotzdem noch einmal zur Bewährung aussetzen können. Aber der Angeklagte muss sich klar darüber sein, dass er nach so vielen Straftaten beim nächsten Mal nicht mehr mit Milde rechnen kann. Sollte er das in ihn gesetzte Vertrauen erneut missbrauchen, kann er auf keine Nachsicht mehr hoffen und muss die Folgen seines Handelns auf sich nehmen.

Komisch, in der Entscheidung davor, die vom gleichen Richter stammt, steht Wort für Wort dasselbe. Das ist wohl der Fluch der F3-Taste.

DATENTRÄGER

DATENTRÄGER

Besteller eines Abos belehrt das Handelsblatt über ihr Widerrufsrecht:

Mir ist bekannt, dass ich die Bestellung innerhalb der folgenden zwei Wochen ohne Begründung bei der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH … schriftlich per Datenträger (Postkarte, Brief etc.)widerrufen kann. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Schon seltsam, dass ausgerechnet Brief und Postkarte als Beispiele für Datenträger herhalten müssen. Dazu kommt, dass der Widerruf nach dem Gesetz gerade nicht „schriftlich“ erfolgen muss, sondern lediglich in Textform355 BGB).

Die Textform ist in § 126b geregelt. Danach muss die Erklärung „in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben“ werden und in der Regel mit einer Unterschrift enden. Trotz der wiederum seltsamen Formulierung reicht es aber aus, wenn die Erklärung am Bildschirm des Empfängers lesbar ist. Auch eine e-mail genügt also der Textform (Palandt-Heinrichs, § 126b Rdnr. 3).

Das Handelsblatt möchte wahrscheinlich verhindern, dass Verbraucher per e-mail widerrufen. Indem die Erklärung aber den Eindruck erweckt, es sei Schriftform erforderlich, geht sie über die ausreichende Textform hinaus. Und der Begriff Datenträger sorgt für Unklarheit, die im Zweifel auch zur Unwirksamkeit der Klausel führt.

Folge: Das Widerrufsrecht ist nicht auf zwei Wochen befristet.

FRISTLOS

Diebstahl und Unterschlagung sind stets ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 11. Dezember 2003 entschieden. Das Gericht hält die Kündigung einer Verkäuferin für wirksam, die 62 Miniflaschen Schnaps mit nach Hause nehmen wollte, die eigentlich schon abgeschrieben waren.

Ganz schön streng. In den unteren Instanzen wird das zum Glück deutlich differenzierter gesehen. Da spielen auch Beschäftigungsdauer, Wert des Gegenstandes und die Verhältnismäßigkeit eine große Rolle. Grundsätzlich wird die Rechtsprechung aber offensichtlich strenger.

NICHT BELIEBT

Über die Arbeit der Steuerfahnder berichtet Spiegel online:

„Es gibt Nachteinsätze, Überstunden sind keine Seltenheit. Und wir stoßen auf Feindseligkeit, wenn wir auftauchen. Die Leute empfinden uns als Aggressor und reagieren auch entsprechend.“ Die Teams müssen dann beruhigend wirken und jegliche Eskalation verhindern. „Wenn es nicht anders geht, dann holen wir die Polizei.“

WIE BITTE?

Eine Autoversicherung antwortet in einer Unfallsache prompt auf mein Anspruchsschreiben:

Sehr geehrter Herr Vetter,

in o.g. Angelegenheit bejahen wir unsere Eintrittspflicht hinsichtlich der Unfallschäden am Fahrzeug Ihres Mandanten.

Keine Einwände? Keine sinnfreien Rückfragen, nur zum Zwecke der Verzögerung? Das ist man heutzutage echt nicht mehr gewohnt…

GLITZER

Eine Neusser Familie lässt laut Express 28.000 Weihnachtslämpchen auf dem Dachboden. Die bislang so ausladende Weihnachtsbeleuchtung ihres Häuschens hat zu toten Mäusen im Briefkasten und sogar zu Morddrohungen geführt.

Das Foto im Bericht zeigt angeblich die aktuelle, abgespeckte Version der Festtagsdeko. Wenn das so ist, sollten sich die Leute mal überlegen, ob ihre Nachbarn nicht zu Recht stinkig sind.

DIALER

Internet-Dialer sind ab Sonntag, 14. Dezember 2003, nur noch legal, wenn sie mit der Einwahlnummer 09009 beginnen. Sämtliche Dialer-Verbindungen, die über 0190 oder 0900 aufgebaut werden, lösen keine Zahlungsansprüche aus. So verspricht es die Regulierungsbehörde. Laut rp-online kann die Rufnummerngasse 09009 auch gesondert gesperrt werden.

Eigentlich seltsam, dass es die Abzocker noch nicht geschafft haben, DSL-Anschlüsse in Groschengräber zu verwandeln. Oder ist mir nur was entgangen?

ZENTRALRUF

Heute beschwerte sich eine Mitarbeiterin, dass sie beim Zentralruf der Autoversicherer (0180/25026) nicht durchkommt. Dort kann man die Versicherung von Unfallbeteiligten erfragen.

Das geht eigentlich auch online.

Aber das muss sich erst einmal rumsprechen, dass man man den Internetanschluss am Arbeitsplatz auch beruflich nutzen kann.

UNGESCHÖNT

UNGESCHÖNT

Arbeitsämter dürfen keine Sperrzeit verhängen, weil ein Arbeitsloser seine Bewerbungen nicht schönt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Ein Arbeitsloser hatte wahrheitsgemäß auch auf weniger tolle Aspekte in seinem Lebenslauf hingewiesen. Das Arbeitsamt vertrat den Standpunkt, er müsse sich positiv darstellen.

Laut dem Bericht von beck-aktuell soll eine Sperrzeit nur verhängt werden dürfen, wenn der Arbeitslose gar kein Schreiben abschickt.

Hm, wenn sich das rumspricht, dürfte es für einige wesentlich leichter werden, zuverlässig arbeitslos zu bleiben…

HAUPTPREIS

Nur mal unterstellt, der law blog macht bei der Abstimmung zu den Blogawards 2003 das Rennen als „Bester Fachblog“. Ahnt jemand eigentlich, was dann für ein toller Preis ins Haus steht? Die Veranstalter haben es verlautbart:

wir arbeiten an einem deal mit 9live/hh1/dsf, damit die sieger dann eine nachtsendung mit call-in moderieren koennen, quasi als hart umkämpfter hauptpreis.

Der Frank Lachmann von argh (ebenfalls nominiert) hat nicht nur das Zitat ausgegraben. Ihm wird wie mir auch schon ganz kribbelig bei dem Gedanken, dass wir uns zwischen Ruf!-mich!-an!-Spots im Leopardentanga an einer Stange räkeln dürfen.

ABGEHOBEN

Die gesetzlichen Fristen gelten auch dann, wenn das Gericht falsch über ihren Ablauf belehrt hat. So der Bundesgerichtshof. Ein Argument aus der Begründung: Weil Zivilgerichte nicht über Rechtsmittelfristen belehren müssen, sind sie auch nicht für falsche Belehrungen verantwortlich.

Wer es sich mal antun möchte, mit welch geschliffener Feder Richter ihre Kollegen und deren Personal von jedweder Veranwortung für eigene Handlungen reinwaschen, klicke bitte hier. Eine Kurzfassung gibt es bei beck-aktuell.