SELBSTSTÄNDIG MACHEN

SELBSTSTÄNDIG MACHEN

Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten, haben laut M-E-X-Blog bei Vorliegen aller Voraussetzungen jetzt einen Rechtsanspruch auf das sechsmonatige Überbrückungsgeld. Bisher lag es im Ermessen der Arbeitsamtes, ob Überbrückungsgeld gewährt wird. Mit der Neuregelung wird das Überbrückungsgeld dem Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) rechtlich gleich gestellt.