FREIWILLIG

Zusatz in einem Anschreiben:

Die Staatsanwaltschaft bittet Sie um freiwillige Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, damit eine eventuelle Geldstrafe korrekt berechnet und eine möglicherweise nachteilige Schätzung Ihrer Einkommensverhältnisse vermieden werden kann.

Nach meiner Erfahrung werden Einkommen in der Regel sowieso zu niedrig geschätzt. Das liegt wahrscheinlich daran, dass Staatsanwälte denken, sie würden gut verdienen und manchmal auch nicht wissen, was so in der wirklichen Welt gezahlt wird. Es spricht also eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass man ohne Angabe der Einkommensverhältnisse besser wegkommt. Außerdem kann die Staatsanwaltschaft sowieso nichts endgültig festlegen, da jedem Beschuldigten der Weg zum Gericht frei steht.

Dass so Formular beim Staatsanwalt außerdem nicht unbedingt den Eindruck erweckt, dass der Beschuldigte sich für unschuldig hält, wird man ebenfalls kaum bezweifeln können.