EL UND DAS WIRKLICHE LEBEN

EL der Millionär (habe ich was verpasst?) ist von seinem Arzt in der Praxis eingeschlossen worden. EL weigerte sich, die Praxisgebühr zu zahlen. Die gerufenen Polizeibeamten sollen ihn, so rp-online, nach wenigen Minuten wieder freigelassen haben.

Juristisch gesehen hat der Arzt die größeren Probleme. Er dürfte sich wegen Freiheitsberaubung und Nötigung strafbar gemacht haben. Die Praxisgebühr ist nämlich kein notwehrfähiges Rechtsgut, d.h. sie rechtfertigt keine eigenen Straftaten, um die Zahlung durchzusetzen.

Deshalb empfehlen alle Ärzteorganisationen (Beispiel), die Praxisgebühr vorab zu kassieren und (außer in Notfällen) die Behandlung zu verweigern. Dazu ist der Arzt berechtigt, weil er ein sogenanntes Zurückbehaltungs- bzw. Leistungsverweigerungsrecht hat.