DAS WIRKLICHE LEBEN

Die Parteien haben sich nach Informationen des Spiegel auf ein „Paparazzi“-Gesetz geeinigt. Nach einem künftigen Strafgesetzbuch-Paragrafen 201 a soll sich strafbar machen, wer von einer Person, die sich „in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum“ aufhält, „unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt“.

Damit soll insbesondere den sich – angeblich – ständig vermehrenden Spannerseiten im Netz der Garaus gemacht werden. Seltsam, dass dann aber ausdrücklich auf ein Presseprivileg und Ausnahmen für Bilder von Personen der Zeitgeschichte oder des öffentlichen Interesses verzichtet wird. Vor dem Hintergrund der umfassenden Pressefreiheit des Artikel 5 Grundgesetz ist nach meiner Meinung eine Strafbarkeit verfassungswidrig, wenn für die Veröffentlichung ein öffentliches Interesse vorliegt.

Dieses öffentliche Interesse kann sich in Verbindung mit der Kontrollfunktion der Presse ergeben. Stichworte: Fehlverhalten, Korruption. Es kann aber auch daraus resultieren, dass ein Prominenter oder jemand, der es werden will, ständig seinen Kopf vor die Kameraobjekte hält und Homestories inszeniert. Es ist doch eigentlich nicht einzusehen, warum die Küblböcks, Feldbuschs & Co., die ihre eigene Privatsphäre aufgeben, auch nicht mal in weniger gnehmen Momenten Einblicke in ihr – wirkliches – Leben gewähren sollen.