FALSCHE SCHEU

Der andere Law-Blog berichtet von einer neuen (?) Masche der Internetabzocker:

An offenbar zufällig ausgewählte Personen werden Zahlungsaufforderungen versandt. In diesen wird behauptet, man hätte sich auf einer Seite kostenpflichtig aufgehalten und solle das Entgelt zahlen. Auf der Seite findet sich Material, das zumindest hart an der Grenze zur Kinderpornographie rangiert. Offenbar wird hier darauf spekuliert, dass der zur Zahlung Aufgeforderte aus Angst um seinen Ruf in einer gerichtlichen Auseinandersetzung in aller Stille zahlt.

Die Kollegen warnen zu Recht davor, aus falscher Scheu das Geld zu überweisen. Zunächst wird man hierdurch einen Ehrenplatz in der Kundenkartei bekommen und auch künftig solche Post erhalten. Zum anderen ist eine Zahlung später ein ziemlich starkes Indiz dafür, dass an der Sache etwas dran ist. Man kann sich, mit einigem Pech, den Ärger also noch potenzieren.

Ignorieren oder Strafanzeige – das wären meine Verhaltenstipps.