GURKEN-BUSINESS

Bei ebay werden dutzendfach Gurken versteigert. Die von Küblböcks Unfall. Laut Süddeutsche Zeitung hat die Staatsanwaltschaft Landshut erklärt, „Original Daniel Küblböck Unfallgurken“ seien keine Hehlerware. Nach anderen Berichten soll es aber bereits (Vor)Ermittlungen geben.

Die in der Süddeutschen zitierte Meinung, die Gurken seien durch den Frost wertlos und könnten damit nicht mehr Gegenstand einer Straftat sein, wird der Staatsanwalt sich bestimmt noch einmal überlegen. Schon die Versteigerungen beweisen ja, dass die Gurken durchaus einen wirtschaftlichen Wert haben können. Im Übrigen können auch wertlose Sachen gestohlen werden.

Die Strafverfolgung bei geringwertigen Sachen (Grenze: 25 – 50 Euro) hängt allerdings davon ab, ob der Bestohlene Strafantrag stellt. Unabhängig davon kann die Staatsanwaltschaft auch ein öffentliches Interesse bejahen und die Täter von Amts wegen verfolgen. Beim offensichtlichen Ausnutzen eines Unglücksfalles könnte man schon darüber schon mal nachdenken. Zumindest, wenn man als Staatsanwalt ein bisschen Presse braucht.

Wer Küblböck – Gurken versteigert, die in Wirklichkeit aus dem Sparmarkt um die Ecke stammen, begeht einen Betrug.