SIEHT GUT AUS

Die Staatsanwälte im Mannesmann-Prozess haben heute eine schwere Schlappe erlitten. Brigitte Koppenhöfer, die Vorsitzende Richterin, sieht nach dem bisherigem Verhandlungsverlauf keinen Straftatbestand erfüllt, berichtet Spiegel online

WASCHTAG

Wir waschen schmutzige Wäsche:

Das von der Klägerin an den Tag gelegte Verhalten wird von der Rechtsprechung nicht akzeptiert. So hat die Befragung der Klägerin mittlerweile eindeutig ergeben, dass diese bereits vor der Trennung mit ihrem jetzigen Partner zusammen war, ja sogar Nächte im Hotel mit ihm verbracht hat. Dies hat sie dem Beklagten verheimlicht. Die Aufnahme intimer Beziehungen vor der Trennung stellt aber ein schwerweigendes Fehlverhalten im Sinne des § 1579 Nr. 6 BGB dar (OLG Hamm FamRZ 1997, 1484; Leitsatz als Anlage). Selbst wenn intime Beziehungen erst nach der Trennung aufgenommen werden – was hier nachweislich nicht der Fall ist – , stellt dies einen Verwirkungstatbestand dar (OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1135).

Wie sich aus dem unbestrittenen nahtlosen „Umzug“ der Klägerin zu ihrem neuen Lebenspartner ergibt, hatte die Klägerin die Trennung überdies von langer Hand vorbereitet und eiskalt kalkuliert, den nichtsahnenden Beklagten vor vollendete Tatsachen zu stellen. Dass die Klägerin ernsthaft behauptet, sie habe in Düsseldorf, wo derzeit wirklich keine Wohnungsnot herrscht, partout keine Wohnung gefunden und sei – mit zwei Kindern! – nur deswegen fast 300 Kilometer weit weg zu ihrem damals bloß „guten Freund“ gezogen, ist eine offensichtliche Schutzbehauptung und grenzt aus Sicht des Beklagten an Prozessbetrug.

EINVERNEHMLICH?

Sex am Arbeitsplatz rechtfertigt eine fristlose Kündigung nicht, wenn er einvernehmlich erfolgt. Deshalb hob das Bundesarbeitsgericht jetzt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts auf. Die Vorinstanz muss jetzt klären, ob die möglicherweise belästigte Arbeitnehmerin die sexuellen Handlungen „erkennbar abgelehnt“ hat. Der Gekündigte hatte sich darauf berufen, die Frau sei einverstanden gewesen.

(link via Vertretbar.de)

VERTEIDIGER-HONORARE

Begehen Strafverteidiger Geldwäsche, wenn sie von Mandanten Geld annehmen, das aus einer Straftat stammt? Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Grundsatzentscheidung zu dieser Frage verkündet. Das Gericht schränkt die Anwendung des Geldwäscheparagrafen wesentlich ein.

Strafverteidiger machen sich danach nur strafbar, wenn sie sicher wissen, dass das Geld aus einer Straftat stammt. Bei anderen Personen reicht es schon aus, wenn sie dies leichtfertig nicht erkennen. Außerdem fordert das Bundesverfassungsgericht die Staatsanwaltschaften zu strenger Zurückhaltung bei Ermittlungen gegen Anwälte auf. Konkret soll damit vermieden werden, dass auf Verteidiger Druck ausgeübt wird mit der Drohung, man könne ja mal überprüfen, woher eigentlich das Honorar stammt.

Das Urteil ist – aus Anwaltssicht – ein deutlicher Fortschritt zu den bisherigen Entscheidungen. Mit Ausnahme des OLG Hamburg haben die meisten Gerichte bisher kein Sorgfaltsprivileg für Strafverteidiger annehmen wollen. Auch der Bundesgerichtshof erklärte kurz und knapp, für Verteidiger seien Ausnahmen nicht erforderlich. Dagegen wendet sich das Bundesverfassungsgericht mit der ziemlich klaren Feststellung, die uneingeschränkte Anwendung der Geldwäschevorschriften könne das Berufsbild des Strafverteidigers „erschüttern“.

(danke an Mathias Schindler für den Hinweis)

ABWARTEN

Ein Jugendlicher wandert in Untersuchungshaft. Über einen seiner Freunde, dem ich schon mal geholfen habe, wenden sich seine Eltern an mich. Ich erkläre ihnen, was ich machen kann und sage auch, was es kostet. Am nächsten Tag rufen mich die Eltern an. Bevor sie einen Verteidiger beauftragen, wollen sie erst mal abwarten, was der Haftprüfungstermin ergibt.

Klar, man soll ja auch den Notarzt erst rufen, wenn der Patient nicht mehr röchelt.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

ZIEMLICH SAUER

Ein 29-Jähriger ärgerte sich derart über seinen dritten Strafzettel binnen einer Woche, dass er seinen Führerschein zerriss. Laut einem Bericht des Express hat die Polizei in Unterfranken versucht, den Führerschein zu retten. Vergeblich.

Außerdem soll der Fernfahrer noch an Ort und Stelle seinen Arbeitsvertrag gekündigt haben. Per SMS. Wobei er wenigstens hiermit Glück haben könnte, falls er es sich anders überlegt. Denn die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).

STAATSDIENST

Telefonat mit einer Staatsanwältin:

Ich kenne die Akte nicht. Ich habe sie auch nicht hier.

Können Sie die Akte vielleicht kommen lassen? Oder sie holen?

Also, Herr Verteidiger, die Geschäftsstelle hat jetzt Mittag. Ich weiß gar nicht, ob überhaupt jemand da ist. Jetzt selbst da hinzugehen und eine Akte zu holen, bloß weil ein Anwalt anruft und mit mir über die Sache sprechen will, mit diesem Gedanken kann ich mich grundsätzlich nicht anfreunden.

FALSCHE KLAUSELN

Es steht in jeder zweiten ebay-Auktion:

Privatverkauf, d.h. wir können keine Gewährleistungsgarantie nach neuster EU-Norm geben. Oder:

Es handelt sich bei dieser Auktion um einen Privatverkauf. Für Sachmängel übernehmen wir deshalb keine Gewährleistung. Umtausch der Ware und Rückzahlung des Kaufpreises werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Rechtslage in Kurzform:

Privatverkäufer dürfen die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ausschließen. Sie haften aber trotzdem, wenn sie den Kaufgegenstand falsch beschreiben („wie neu“, „voll funktionsfähig“) oder ihm Eigenschaften andichten, die gar nicht vorhanden sind. Diese Haftung können auch Privatverkäufer nicht ausschließen. Bei Neuwaren können Privatverkäufer die Gewährleistung durch allgemeine Geschäftsbedingugnen (d.h. den Text der ebay-Auktion) nur auf ein Jahr abkürzen, sie aber nicht ausschließen.

Unternehmer können die Gewährleistung gar nicht ausschließen, bei Gebrauchtwaren höchstens zeitlich auf ein Jahr beschränken. Unabhängig von der Gewährleistung ( = Sachmängelhaftung) hat der Kunde von Unternehmern in jedem Fall ein Widerrufsrecht von zwei Wochen, da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Für den Widerruf braucht man keinen Grund. Das Widerrufsrecht kann nicht ausgeschlossen werden.

Unternehmer ist man schon dann, wenn man selbstständig tätig ist und mit den Verkäufen ein (Neben-)Einkommen erzielen will. Ob das Gewerbe angemeldet ist und die Einkünfte versteuert werden, spielt keine Rolle.

Ich kaufe grundsätzlich nichts bei Anbietern, die falsche Freizeichnungsklauseln verwenden und das Widerrufsrecht – auf Nachfrage – sogar abstreiten. Vielleicht habe ich deshalb relativ wenig Ärger…

RICHTIG MAHNEN

Die Mär von den drei vermeintlich unverzichtbaren Mahnstufen verdient einen Ehrenplatz im Lexikon der populären Business-Irrtümer: Förmliche Zahlungserinnerungen bei Geldforderungen sind schon seit Jahren rechtlich überflüssig. Unter dem Titel „Die Mahnung – das unbekannte Wesen“ bietet akademie.de Nachhilfe in Sachen Forderungseinzug.

Allerdings enthält der Artikel einen Fehler. Es ist nach der neuen Rechtslage durchaus möglich, kürzere Zahlungsfristen als 30 Tage zu setzen. Die 30-Tages-Frist, nach der automatisch nach Eingang der Rechnung Verzug einsetzt, hat nur noch eine Auffangfunktion. Darauf weist Vertretbar.de hin, von wo auch der link stammt.

FLY AND SURF

Zwischen 15 und 30 Dollar wird laut golem.de die Internetflatrate bei der Lufthansa und vielen anderen Fluggesellschaften kosten. Wenn man sich überlegt, was sonst stinknormale Hotspots kassieren, ist das überraschend billig.

(link gefunden im Handakte WebLAWg)

NASTROVJE

Ein Mandant fragt an, wie er mir für eine kurze Beratung danken kann. Mit einer schönen Flasche Rotwein vielleicht? Ich entschließe mich, ganz ehrlich zu sein. Da ich keinen Wein trinke, wäre das nicht so gut. Der Mandant erkundigt sich nach Alternativen. Tja, äh, also, na ja, eine Flasche Wodka würd´ mich freuen.

So kann man seinen Ruf wahrscheinlich auch ruinieren. Egal…