RICHTIG MAHNEN

Die Mär von den drei vermeintlich unverzichtbaren Mahnstufen verdient einen Ehrenplatz im Lexikon der populären Business-Irrtümer: Förmliche Zahlungserinnerungen bei Geldforderungen sind schon seit Jahren rechtlich überflüssig. Unter dem Titel „Die Mahnung – das unbekannte Wesen“ bietet akademie.de Nachhilfe in Sachen Forderungseinzug.

Allerdings enthält der Artikel einen Fehler. Es ist nach der neuen Rechtslage durchaus möglich, kürzere Zahlungsfristen als 30 Tage zu setzen. Die 30-Tages-Frist, nach der automatisch nach Eingang der Rechnung Verzug einsetzt, hat nur noch eine Auffangfunktion. Darauf weist Vertretbar.de hin, von wo auch der link stammt.