MACHTFÜLLE

MACHTFÜLLE

Die bloße Bekanntschaft mit einem Spiegel-Reporter brachte einer Ermittlungsrichterin in Heidelberg mächtig Ärger ein. Obwohl noch zahlreiche andere Beteiligte – darunter mehrere Verteidiger – im Verfahren gegen mutmaßliche islamische Terroristen als Informanten der Presse in Frage kamen, wurde die Richterin als Verdächtige ausgeguckt. Einziger Grund: Sie soll Herrn K. vom Spiegel „gekannt“ haben.

Wohnung und Büro der Richterin wurden durchsucht, ihre Telefone gefilzt. Die sorgfältig begründeten begründeten Beschwerden gegen die Aktionen wies das zuständige Landgericht Karlsruhe mit ziemlich nichtssagenden Floskeln zurück.

So nicht, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Jeder Bürger habe einen Anspruch darauf, dass sich das Gericht mit seinen Argumenten auseinandersetzt und diese, sofern es ihnen nicht folgen will, widerlegt. Dieser Beschluss des Verfassungsgerichts zieht – mal wieder – gerade den Beschwerdegerichten Grenzen. In ihrer Machtfülle – es ist ja kein Rechtsmittel außer der Verfassungsbeschwerde mehr gegeben – nehmen sie es mit der Begründung nämlich mitunter nicht so genau. Ob das auf Faulheit oder Arroganz beruht, lassen wir mal offen.