IMPRESSUM

In einem Urteil vom 12. Februar 2004 hat das OLG München entschieden, dass ein Impressum auf einer Webseite, das erst über einen Link nach Scrollen von 4 Bildschirmseiten erreichbar ist, nicht mehr im Sinne des § 6 TDG „leicht erkennbar“ und „unmittelbar erreichbar“ ist und somit rechtswidrig ist.