VERFASSUNGSWIDRIG

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Großen Lauschangriff in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt, so Spiegel online. Die Lauscher dürfen nicht länger zuhören, wenn Gespräche mit Unverdächtigen geführt werden. Auch bei Gesprächen mit Verteidigern muss das Mithören eingestellt werden. Insgesamt scheint das Gericht mal wieder allen Grund gehabt zu haben, dem Staat seine Grenzen aufzuzeigen.