DIESE UNORDENTLICHEN MOSLEMS

Darf ein Jugendrichter von einer Zuhörerin moslemischen Glaubens verlangen, dass sie im Gerichtssaal ihr Kopftuch ablegt? Über diesen Fall berichtet die Berliner Zeitung.

Sehr gespreizt klingt die Rechtfertigung des Gerichtssprechers:

Der Jugendrichter dulde keinerlei Kopfbedeckungen in seinem Sitzungssaal. „Dies ist eine generelle Anordnung dieses Richters für seine Verhandlungen.“ Der Jugendrichter wolle damit erzieherisch auf seine Angeklagten einwirken, es gehe ihm um die Vermittlung von ordentlichem Benehmen und guten Umgangsregeln.

Sicher kann man darüber streiten, ob zum Beispiel eine Schöffin Kopftuch tragen darf. Aber eine harmlose Zuschauerin? Die benimmt sich also nicht ordentlich und verletzt die guten Umgangsregeln? Ich finde, die Feststellung passt eher auf den Richter.

(link über Die Berliner Sicht der Dinge)