GEWISSE GEGNER

GEWISSE GEGNER

Seiler & Kollegen
Rechtsanwälte
Postfach 104 343

69033 Heidelberg

AZ: …………………….

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

in o.g. Angelegenheit liegt, nachdem Ihre Partei die Klage zurückgenommen hat, die vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vor. Ihre Mandantin hat innerhalb der Zahlungsfrist lediglich die festgesetzten Kosten überwiesen, nicht jedoch die Zinsen.

Diese belaufen sich auf € 0,31. Wir fordern Ihre Mandantin auf, die Zinsen zu erstatten.

Dieses Schreiben leitet die Zwangsvollstreckung ein. Ihre Partei ist deshalb verpflichtet, gem. § 57 BRAGO auch die Kosten unserer Tätigkeit gemäß beigefügter Kostenberechnung in Höhe von € 11,50 zu übernehmen.

Wir fordern Ihre Mandantin auf, den Gesamtbetrag von € 11,81 bis spätestens 3. Mai 2004 zu überweisen. Ansonsten wird die Zwangsvollstreckung fortgesetzt. Für den Fall, dass die Kostenberechnung unbezahlt bleibt, wird die Festsetzung der Kosten beantragt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Rechtsanwalt

So was mache ich normalerweise nicht. Aber bei gewissen Gegnern muss man einfach eine Ausnahme machen.