SOFT

Softguns sind Waffenreplika, die kleine Plastikkügelchen verschiessen. Seit der letzten Waffenrechtsreform sind die meisten davon für Kinder untersagt und eines kleinen Waffenscheins pflichtig.

An der U-Bahn sehe ich diese kleinen Racker also, wie sie mit Softguns herumspielen und sich gegenseitig abknallen. Die waren höchstens 12 oder 13 Jahre.

Ich: „ihr wisst, dass im letzten Jahr das Gesetz verschärft wurde? Nicht, dass ihr deswegen mal damit Probleme bekommt.“

Kind 1: „Oh ja, sicher. Aber schauen Sie hier, die Waffen haben nur eine Geschossenergie von unter 0,08 Joule und außerdem gehören die uns nicht, die gehören ihm (zeigt auf Kind 2) und der ist 14. Er hat sie uns nur zum Spielen überlassen.“

Kind 2: hält ohne Kommentar einen arabischen Pass hin, der ihn als 14,1 Jahre ausweist.

Kind 1: „Und überhaupt, wir achten das Gesetz. Wenn Sie wollen, können wir ihnen gerne eine aktuelle Fassung des Waffengesetzes aus dem Internet herunterladen“.

Das war jetzt mehr oder weniger O-Ton. Ich habe bisher noch nie einen offenen Mund gehabt, aber das war dann doch heftig.

(ein Erlebnis von Mathias Schindler, aufgeschrieben für den law blog)