Das Aufstellen einer Madonna im Treppenhaus eines Mietshauses berechtigt auch eine evangelische Mieterin nicht zur Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden, so beck-aktuell. Begründung: Auch nach evangelischem Glauben sei Jesus durch Maria geboren worden, so dass die Aufstellung der Madonna im Treppenhaus kein Umstand sein könne, der zu einem besonderen Schock führe. Subjektive Überempfindlichkeiten seien bei der Bewertung von Minderungsrechten nicht zu berücksichtigen.
Ich kann das nicht nachvollziehen. Gibt es für Vermieter nicht geeignetere Orte, um ihren Glauben zu leben?