HAUSINTERN

Auch als normaler Anwalt hat man mitunter das Vergnügen, für eine Versicherung zu arbeiten. Bei einer abgebrannten Lagerhalle mit einem riesigen Warenlager war der Prozess auch gebührentechnisch nicht von Pappe. Nach dem ersten Gutachten waren plötzlich noch zwei weitere notwendig. Projektierte Verfahrensdauer: mindestens ein weiteres Jahr.

Vor diesem Hintergrund erlaubte ich mir, die bislang entstandenen Gebühren bei meiner Auftraggeberin abzurechnen. Den Vorschuss für die Sachverständigen wies die Versicherung an; meine Rechnung blieb unbeachtet. Ein Erinnerungsschreiben ebenfalls. Der Anruf bei dem Sachbearbeiter verlief wenig erfreulich: „In unserem Haus“, näselte er, „reichen die Anwälte ihre Rechnung ein, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.“

„Kein Problem“, sagte ich, „wenn Sie mir dann bitte die banküblichen Zinsen erstatten.“ Der Mann kroch mir fast durchs Telefon. „Warum sollten wir das, Ihrer Meinung nach?“ „Weil die Gebühren fällig sind. Steht so in der Anwaltsgebührenordnung.“ Ja, ja, bügelte mich der Sachbearbeiter ab. Er werde das mal „hausintern“ besprechen.

Die in Aussicht gestellte Antwort blieb leider aus. Mir blieb also nichts anderes übrig, als meine Gebühren beim Gericht anzumelden. Das ist auch gegenüber dem eigenen Auftraggeber möglich. Als schließlich der Kostentitel vorlag, zahlte die Versicherung immer noch nicht.

Na ja, ich habe dann das Beitragskonto mit einer Pfändung geschlossen. Was dann allerdings zu einigen aufgeregten Anrufen führte. Und einer Blitzüberweisung.

Seit diesem Tag war auch ein anderer Sachbearbeiter für mich zuständig.