DUBIOS

Um Betrüger ausfindig zu machen, setzen Versicherungen Detektive auf ihre Kunden an. Doch die durchleuchten Privates auch mit dubiosen Methoden, insbesondere unter Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, berichtet Spiegel online.

Einer meiner Mandanten wurde von seinem früheren Arbeitgeber bespitzelt. Es ging darum, Flugdaten zu ermitteln. Von einer Detektei ließ sich die Firma den Inhalt des gesamten Vielfliegerkontos meines Auftraggebers besorgen. Dass dies eigentlich nur durch Schmieren eines Mitarbeiters der Fluggesellschaft oder das Knacken eines (nach Auskunft der Fluggesellschaft) bombig gesicherten Computersystems möglich gewesen sein dürfte, liegt eigentlich auf der Hand.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Essen stellte das Verfahren jedoch mit der Begründung ein, es könne dem Detektiv ja auch mit einigem Geschick und unauffälligem Nachfragen gelungen sein, an einem Flugschalter freiwillig von einem Mitarbeiter die Informationen zu erhalten.

Eine wahrhaft resolute Anwendung des Grundsatzes „Im Zweifel für den Angeklagten“.