WILLKÜR

WILLKÜR

Das Bundesverfassungsgericht hebt einen Beschluss des Oberlandesgerichts München auf. Die Kritik der Karlsruher Richter: Den Münchner Kollegen war „entgangen“, dass eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft unverhältnismäßig und willkürlich war. Die Staatsanwaltschaft hatte die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe erst zurückgestellt, dann den Betroffenen aber ohne jede Vorwarnung und konkreten Anlass festnehmen und einsperren lassen.

(danke an Mathias Schindler für den link)