HILFERUF

Am Landgericht Frankfurt am Main geht es anscheinend dauerhaft drunter und drüber. Auch uns erreichte jetzt der „Hilferuf“ eines Richters, in Form eines Beschlusses vom 3. Mai 2004:

In dem Rechtsstreit C. gegen M. wird der Termin zu Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf Donnerstag, 27. Mai 2004, 16 Uhr. Aufgrund chaotischer Zustände auf der Geschäftsstelle der 25. Zivilkammer – seit etwa Anfang März 2004 sind keinerlei Schriftsätze mehr zu den Akten gereicht worden und solche nur, soweit auffindbar, vom Einzelrichter selbst gezogen worden – war eine Verkündung zum bestimmten Termin nicht möglich. Die Akte befand sich unter mehreren auf dem Boden der Geschäftsstelle lagernden Aktenbergen und konnte daher nicht rechtzeitig zum Termin vorgelegt werden.