OPFERSCHUTZ

Das Opferrechtsreformgesetz wird bald in Kraft treten. Es soll die Position des Verletzten im Strafverfahren deutlich verbessern. Schwerpunkte des Gesetzes sind die Verhinderung mehrfacher Opfer-Vernehmungen, die Erleichterung von Audio/Video-Verhören sowie die Möglichkeit zur kostenfreien Beiordnung von Rechtsanwälten bei Opfern, die als Nebenkläger im Verfahren auftreten. Das Bundesjustizministerium veröffentlicht eine Zusammenfassung.

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