LUSTIG

Heute schon gelacht? Falls nicht, empfiehlt sich ein Blick auf diese einstweilige Anordnung des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Sie verbietet Empfehlungslinks auf Internetseiten, weil diese nach Auffassung des Gerichts unlauterer Wettbewerb sind.

Demnächst auf der Abschussliste: Homepages, Weblogs, das Internet.

(danke an Mario Sixtus für den link)