VORRAT

Wenn ich Durchsuchungsbeschlüsse sehe, schaue ich mir zuerst das Datum an. Da die Polizei so viel zu tun hat und einen Berg unerledigter Sachen vor sich her schiebt, lohnt sich das häufig. Wie jetzt in Mönchengladbach, wo letzte Woche ein Beschluss vom 23. Juni 2003 vollstreckt wurde.

Kleines Problem: Das Bundesverfassungsgericht hat 1997 entschieden, dass Durchsuchungsbeschlüsse nach 6 Monaten unwirksam werden. Ansonsten, so das Gericht, könnten die Ermittlungsbehörden Vorratsbeschlüsse erwirken; das sei mit dem Rechtsstaatsgebot und der vorgeschriebenen Kontrolle der Maßnahme durch einen Richter nicht vereinbar.

Der zuständige Polizeibeamte kannte die Entscheidung nicht. Ich habe sie ihm gefaxt. Wenn er sie a) liest und sich b) daran hält, wird sein Berg Arbeit schlagartig kleiner geworden sein.