VERLUST

Dass sich das Kaufrecht vor einigen Jahren komplett geändert hat, ist zwar den meisten Anwälten bekannt. Wie es sich geändert hat, scheint dagegen nicht wenigen ein Rätsel zu sein. Ich rede von der Kategerie Kollegen, deren Gesetzessammlung aus dem Jahre 1982 datiert und die keinen Online-Anschluss haben.

So einer saß mir gestern am Landgericht gegenüber. Mit voller Pulle war er für seinen Mandanten ins Feld gezogen. Wegen eines Unfallschadens, den mein Auftraggeber, beim Verkauf eines Gebrauchtwagens angeblich verschwiegen hat. Da musste natürlich gleich ein Privatgutachten her. Das beruhte zwar auf reiner Gefälligkeit, aber über einen unfachmännisch reparierten kleinen Lackschaden am Kotflügel hinten rechts war wohl nicht zu diskutieren. Den Dötscher hatte mein Mandant wohl unwissenderweise vom Vorbesitzer geerbt.

Statt mal über die Sache zu sprechen, kam gleich die Wandlungserklärung. Schon das beweist, dass der Anwalt in den falschen Kategorien dachte. Denn eine Wandlung gibt es nicht mehr. Das heißt jetzt Rücktritt vom Vertrag. Hinzu kommt, dass der Rücktritt nicht mehr so einfach erklärt werden kann. Vielmehr muss dem Verkäufer erst Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden. Anderenfalls kommen nur eine Preisreduzierung (Minderung) oder der „kleine Schadensersatz“ in Betracht.

Wie nicht anders zu erwarten, bestätigte der gerichtlich bestellte Sachverständige, dass es sich nur um einen Bagatellschaden handelte. Rücktritt war also definitiv ausgeschlossen.

Wir erklärten uns großzügig bereit, die Reparaturkosten von ein paar hundert Euro zu bezahlen. Viel Freude wird der Kläger daran nicht haben. Den Prozess hat er nämlich zu 97 % verloren. Die Kosten, die auf ihn zukommen, übersteigen den Entschädigungsbetrag bei weitem. Denn der Gegenstandswert des Rechtsstreits beziffert sich nach dem Wert des (teuren) Autos, dessen Rückgabe der Kläger verlangt hat. Hinzu kommen noch die Kosten für das Privatgutachten.

Insgesamt ein klares Verlustgeschäft. Ein vermeidbares. Aber dafür hätte der gegnerische Anwalt vorher ins neue Kaufrecht schauen müssen.