IMMER FESTE DRUFF

Wie Richter den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vergewaltigen, ist in der Stuttgarter Zeitung vom 27. Mai zu lesen:

Lars Besa, der Sänger der deutschen Punkband Normahl, spricht von einem „Schock im Morgengrauen“. Am Mittwoch vergangener Woche um 6 Uhr in der Früh stand ein Polizietrupp vor der Tür seiner Wohnung in Leutenbach. Die Beamten, unter ihnen ein Finanzexperte und ein Fachmann für Datenverarbeitung, durchsuchten auf Anweisung des Waiblinger Amtsrichters D. Besas Büro- und Privaträume. …“

Nach dem Bericht sei die Durchsuchung ausschließlich deshalb erfolgt, damit der Richter im Fall einer Verurteilung das Strafmaß korrekt festsetzen könne. Eine Anfrage hatte der Sänger dahingehend beantwortet, er habe 1200 Euro monatlich zur freien Verfügung. Weil ihm das der Richter nicht abnahm, habe er die Hausdurchsuchung angeordnet – offenbar ohne Einkommensnachweise anzufordern, die nach Angaben von Besas Anwalt jederzeit einsehbar gewesen wären.

Der stellvertretende Leiter des Gerichts wird zitiert, das Gericht handele in anderen Fällen genauso. Und schließlich wird auch der Pressestaatsanwalt Stuttgart mit den Worten wiedergegeben, es handele sich um eine „nicht unübliche“ Aktion.

(zitert nach Simon´s Blawg)