RABATTVERLUST

Schon mal über die eigene Autoversicherung geärgert? Zum Beispiel nach einem Unfall, weil der Sachbearbeiter nicht glaubt, dass der andere schuld ist? Oder weil er den Eindruck erweckt, dass es ihm egal ist, wer wem draufgefahren ist, weil er sowieso die Hälfte des Schadens zahlt?

Besonders lustlos zeigen sich Versicherungen mitunter gegenüber den eigenen Kunden, wenn es um Bagatellschäden geht. Um seinen Rabatt zu erhalten, zahlt der Versicherungsnehmer den Schaden später sowieso aus der eigenen Tasche. Warum also sich groß Mühe machen?

Begünstigt wird diese Einstellung dadurch, dass man als Kunde wenig dagegen tun kann. Die Haftpflicht muss ja alle Kosten übernehmen. Sie trägt auch das Prozessrisiko. Deswegen hat der Kunde nach dem Gesetz auch kein Mitspracherecht, ob der Gegner Geld bekommt. Hintergrund: Der Anspruchsteller soll nicht auf sein Geld warten müssen, bloß weil der Versicherungskunde Stress macht.

Dem ungerecht behandelten Kunden bleibt letztlich nur eine Möglichkeit. Er kann vor Gericht gegen die Rückstufung klagen. Die Erfolgsaussichten sind leider minimal. Denn die Gerichte billigen den Versicherungen bei der Bewertung der Schuldfrage einen weiten Spielraum zu. Deshalb werden auch falsche Entscheidungen akzeptiert, solange sie nicht absolut unvernünftig und unvertretbar sind. Das ist aber eigentlich nur dann der Fall, wenn der Sachbearbeiter zahlt, obwohl der Unfallgegner zugibt, dass er bei Rot gefahren ist.

Was bleibt? Die Beschwerde beim Abteilungsleiter. Oder noch ein paar Etagen höher. Und die Drohung, mit allen vorhandenen Policen zur Konkurrenz zu wechseln.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)