ZULAGE

Eine tarifliche Leistungszulage ist nicht unbedingt an eine bestimmte Aufgabe gebunden. Mit dieser Begründung verurteilte das Arbeitsgericht Siegburg die örtlichen Verkehrsbetriebe. Der Busfahrer war vom Lenkrad in die Werkstatt versetzt worden, berichtet der Express. Gleichzeitig wurde ihm der Bonus gestrichen. Die Leistungszulage sei nur für Fahrer, meinte das Unternehmen. Irrtum, erkannten die Richter: Auch in der Werkstatt könne der Fahrer überdurchschnittliche Leistungen erbringen. Jetzt kriegt er Fahrer weiter sein Geld – 11 Euro monatlich.