ENDLOS

Wenn man sich die Justizreformen der letzten Jahrzehnte anguckt, stand immer ein Ziel im Vordergrund. Mehr Geld für Rechtsanwälte. Just kidding. Prozesse sollten beschleunigt werden. Wie schnell man so was konterkarieren kann, zeigt das neue Gebührenrecht, in Kraft seit dem 1. Juli.

Vorprozessuale Kosten mussten früher praktisch überhaupt nicht erstattet werden. Jetzt gilt die Regel, dass diese Kosten nur teilweise von den späteren Verfahrensgebühren aufgefressen werden. Was nichts anderes bedeutet, dass der Prozessgewinner vom Verlierer einen Teil seiner vorprozessualen Kosten verlangen kann.

Statt diese Kosten jetzt aber in das relativ einfache Festsetzungsverfahren nach dem Rechtsstreit aufzunehmen, hatte der Gesetzgeber die Idee, dass diese Kosten neben der Hauptforderung eingeklagt werden müssen. Das führt dazu, dass das Gericht in vielen Fällen nicht mehr nur über den geltend gemachten Anspruch zu entscheiden haben wird, sondern auch über die außergerichtlichen Kosten.

Das kostet natürlich enorme Ressourcen. Und vor allem Zeit, weil die Prozesse mit jeder anhängigen Forderung länger dauern. Zu allem Überfluss hat der Gesetzgeber das Verfahren auch noch so geregelt, dass der Richter im Zweifel ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer einholen muss, ob die Forderung der Höhe nach in Ordnung geht. Und das in jedem einzelnen Fall!

Wie es aussieht kann auch der Beklagte seine außergerichtlichen Kosten geltend machen. Als Widerklage. Denn gesetzt den Fall, dass der Kläger verliert, spricht ja einiges dafür, dass die Aufwendungen des Beklagten für die Zurückweisung der Forderung korrekt waren. Ein wunderbares Instrument, um jeden Prozess endlos in die Länge zu ziehen, was ja für den Beklagten sehr häufig ein legitimes Anliegen ist.

Ich werde weiter berichten – von beiden Seiten.