SCHMERZENSGELD

Telefongesellschaften müssen Anschlussdaten geheim halten – wenn der Kunde dies verlangt. Ein Polizeibeamter erhält jetzt 1.000 Euro Schmerzensgeld, weil seine Telefonnummer in die Telefonbücher gerutscht war. Der Mann behauptet, unter Schlafstörungen gelitten zu haben, berichtet der Anwaltsuchservice.